Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der PiRé Steel Service GmbH, Am Neuen Angerbach 28, 47259 Duisburg (nachfolgend „PiRé”) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde”) im Zusammenhang mit der Lieferung, Wartung und Wiederaufbereitung feuerfester Materialien und Schieber-Systeme.

§ 2 Vertragsschluss
Angebote von PiRé sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von PiRé zustande.

§ 3 Lieferung und Leistung
PiRé liefert, prüft und wartet Schieber-Systeme sowie feuerfeste Bauteile gemäß den vereinbarten Spezifikationen. Liefertermine werden nach bestem Wissen angegeben, sind jedoch unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

§ 4 Wiederaufbereitung
Für die Wiederaufbereitung von Schieberplatten und Stopfen gilt: Der Kunde stellt gebrauchte Bauteile zur Verfügung. PiRé übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf einen vom Kunden verursachten, außergewöhnlichen Verschleiß der Ausgangsteile zurückzuführen sind.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
[Vom Kunden/Anwalt zu ergänzen — Zahlungsziele, Skonto, Verzugszinsen]

§ 6 Gewährleistung
[Vom Anwalt zu ergänzen — gesetzliche Gewährleistungsfristen nach BGB, Sachmängelhaftung für Neuteile vs. wiederaufbereitete Teile]

§ 7 Haftung
[Vom Anwalt zu ergänzen — Haftungsbeschränkung, insbesondere im Hinblick auf sicherheitsrelevante Bauteile im Stahlwerksbetrieb]

§ 8 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Duisburg.

§ 9 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.